Bundesrat verabschiedet TKG-Novelle
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Damit kann das von der EU-Kommission geforderte Gesetz noch vor der Sommerpause, wenn auch mit gut einem Jahr Verspätung, in Kraft treten. Ein wichtiger Bestandteil ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bei den Kabel-TV-Kosten. Damit legt das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden, nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen.
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